AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Robert Siller (Zirbenkraftwerk) und dessen Auftraggeber. Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragsnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsverbindungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Auftrag

Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Der Auftraggeber erklärt hinsichtlich sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen allein und rechtsgültig verfügungsberechtigt zu sein.

Robert Siller (Zirbenkraftwerk) übernimmt somit hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen, keinerlei Haftung. Robert Siller (Zirbenkraftwerk) wird vom Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.

3. Urheberrecht

Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URHG) auf das Auftragsverhältnis gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftragsgebers begründet kein Miturheberrecht. Robert Siller (Zirbenkraftwerk) ist zur Anbringung des Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Demnach verbleiben alle Rechte für die durchgeführte Bearbeitung bei Robert Siller (Zirbenkraftwerk). Unabhängig von der hinsichtlich des Auftrages vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten für den Auftraggeber (Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, Nutzungshäufigkeit) behält es sich Robert Siller (Zirbenkraftwerk) ausdrücklich vor, die im Zuge des Auftrages erstellten Dienstleistungen zum Zwecke der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben sowie zu Referenzzwecken unentgeltlich und uneingeschränkt zu verwenden. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente ist Robert Siller (Zirbenkraftwerk), nicht der Auftraggeber, anmeldeberechtigter Urheber. Alle Rechte für die erstellten Arbeiten bleiben bei Robert Siller (Zirbenkraftwerk). Die Nutzung der im Auftrag gegebenen Leistungen in Österreich unterliegt keiner Mengenbegrenzung im Hinblick auf den vereinbarten und beauftragten Nutzungszweck

Digitale Daten dürfen ohne Zustimmung von Robert Siller (Zirbenkraftwerk) nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verfälscht werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Robert Siller (Zirbenkraftwerk) nicht erlaubt. Die an Produktionsbetriebe übermittelten Daten müssen nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten von diesen Produktionsbetrieben entweder an den Kunden bzw. an Robert Siller (Zirbenkraftwerk) retourniert werden. Der für die einzelnen Aufträge geltende Nutzungsumfang wird bei Auftragserteilung grundsätzlich festgelegt. Wurden über den Nutzungszweck und Nutzungsumfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt das oben vereinbarte. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfange genutzt werden. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht Robert Siller (Zirbenkraftwerk) ein Auskunftsanspruch zu. Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, bedarf es zusätzlich der Einräumung des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten (z.B. offene Dateien), erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung (ausgenommen sind Bildschirm optimierte Daten wie zB jpgs und PDFs). Die Einräumung all dieser Rechte darf von Robert Siller (Zirbenkraftwerk) nicht verwehrt werden, wenn Robert Siller (Zirbenkraftwerk) ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienstentgang durch Wegfall zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird. Da der Urheberschutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungsrechte über die Auftragsdauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungsvereinbarungen ableiten, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutzdauer und gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner über.

4. Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers an eine geeignete Transportperson über.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

Selbstabholung muss vorher mit dem Verkäufer abgesprochen werden.

4.1 Übergabe – Leistungsfrist

Robert Siller (Zirbenkraftwerk) verpflichtet sich, den Übergabetermin des zu schaffenden Werkes gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistungen nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen und Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden Robert Siller (Zirbenkraftwerk) vom vereinbarten Liefertermin.

4.2 Haftung

Die Haftung von Robert Siller (Zirbenkraftwerk) trifft die Pflicht, den Robert Siller (Zirbenkraftwerk) erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Robert Siller (Zirbenkraftwerk) haftet nicht für Fehler die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat Robert Siller (Zirbenkraftwerk) bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinaus gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch Robert Siller (Zirbenkraftwerk) verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich Robert Siller (Zirbenkraftwerk) unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschlusses, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen, Materials und Ähnlichem des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

4.3 Honorar und Fälligkeit

Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Das Gesamthonorar ist spätestens mit der durch Robert Siller (Zirbenkraftwerk) angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 12% Zinsen p.a. als vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Robert Siller (Zirbenkraftwerk) nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung dieses aushaftenden Betrages zu erbringen.

5. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

5.1 Erfüllungsort - Gerichtsstand - anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Schwaz vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.

5.2 Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.